Schwarz-Blau beschließt eiskalte Kürzung der Wohnbeihilfe
ÖVP und FPÖ haben im Landtag am 13. Juni drastische Kürzungen bei der Wohnbeihilfe für AlleinerzieherInnen, Studierende und FerialarbeiterInnen beschlossen. "Schwarz-Blau macht harte Einschnitte genau bei jenen MitbürgerInnen, die armutsgefährdet sind und daher die Hilfe der Gesellschaft benötigen. AlleinerzieherInnen verlieren durchschnittlich 960 Euro im Jahr. Bei Studierenden wird die Möglichkeit Wohnbeihilfe zu beziehen stark eingeschränkt und wenn SchülerInnen in den Ferien arbeiten gehen, kann es für die Familie zu einem Verlust an Beihilfe in Höhe des dabei Verdienten kommen. Wir lehnen diesen unsozialen Akt klar ab. Hier wird bei jenen genommen, die ohnehin wenig zum Leben haben", kritisiert zweite Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer (SPÖ). Mehr als ein Drittel der Alleinerzieherinnen ist armutsgefährdet. Mit den beschlossenen hohen Einbußen bei der Wohnbeihilfe droht sich diese Situation weiter zu verschärfen. "Durch die Gesetzesänderung von Landesrat Haimbuchner werden durch die Anrechnung des Unterhalts für AlleinerzieherInnen insgesamt 2,4 Millionen Euro weniger Wohnbeihilfe ausbezahlt werden. Bei 2.500 betroffenen AlleinerzieherInnen macht die Kürzung also 960 Euro durchschnittlich im Jahr aus. Dieser hohe Betrag stellt für viele Frauen, die an der Armutsgrenze leben, die Leistbarkeit ihrer Wohnung in Frage", warnt Weichsler-Hauer. Die Kürzung der Wohnbeihilfen für Studierende wird vor allem den breiten Mittelstand treffen. Es kommt zu einer Halbierung der Wohnbeihilfe für Studierende, die unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Ausgenommen sind nur StudienbeihilfenbezieherInnen. "Am härtesten trifft es jene, die knapp über der Grenze für ein Stipendium liegen und von ihren Eltern nur wenig Taschengeld zum Studieren bekommen. Sie müssen in Hinkunft eine Arbeit suchen, um weiterhin Wohnbeihilfe beantragen zu können – die Folgen sind mit Sicherheit längere Studiendauern. Wie soll außerdem nebenberufliches Arbeiten etwa bei FachhochschulstudentInnen, die dauerhafte Anwesenheitspflicht haben, funktionieren?", zeigt die zweite Landtagspräsidentin die Schwierigkeiten auf. Für die Familien von FerialarbeiterInnen kann es bei der Wohnbeihilfe zu einem bösen Erwachen kommen. Was in den Ferien verdient wurde, wird künftig in die Bemessungsrundlage der Familie für das nächste Jahr einbezogen. So kann es im schlimmsten Fall passieren, dass die Familie die selbe Höhe an Beihilfe verliert, wie das arbeitende Kind verdient hat. "SchülerInnen gehen in den Ferien arbeiten, um sich ein Moped oder den Führerschein zu finanzieren und dann fällt die Summe ihres Verdienstes bei der Wohnbeihilfe des Folgejahres weg. Dieser Umstand ist zutiefst unsozial und trifft genau jene Familien, bei denen die Eltern eben nicht das große Geld haben, um ihre Kinder bei größeren Anschaffungen zu unterstützen", stellt Gerda Weichsler-Hauer fest.